Gesunder Verein
Mit dem „Gesunden Verein“ wird eine gesundheitsfördernde Lebenswelt – auch Setting genannt – aufgebaut und gesundheitsorientierte Maßnahmen (Workshops, Vorträge, Kursreihen zum Thema Bewegung, Ernährung oder seelisches Wohlbefinden) in den „Gesunden Gemeinden“ nachhaltig sowie qualitätsgesichert implementiert. In Zusammenarbeit mit den Vereinen werden bedarfsgerechte (Bewegungs-)Angebote nach den Qualitätskriterien der Gesundheitsförderung geschaffen, die die Bevölkerung zu einem gesünderen Lebensstil motivieren soll.
Wir bieten Vereinen:
- Finanzielle Unterstützung bei der Durchführung gesundheitsorientierter Maßnahmen
- Finanzielle Unterstützung bei Aus- und Fortbildungen von Vereinsmitgliedern
- Anteilige Unterstützung von Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit
- Anteilige Förderung von Infrastruktur (z.B. Trainingsmittel)
- Anteilige Förderung von Miet- und Reinigungskosten
- Finanzielle Unterstützung von organisatorischen Aufwendungen
- Bereitstellung von kostenlosen Broschüren zur Wissensvermittlung gesunder Bewegung
- Beratung, Betreuung, Austausch und Vernetzung im Arbeitskreis der „Gesunden Gemeinde“
- Verleihung der Auszeichnung „Gesunder Verein“ bei dreijähriger nachhaltiger Umsetzung
- Beratung, Betreuung und finanzielle Unterstützung auch nach der Auszeichnung
Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 1.000 Euro pro Projektjahr!
Förderkriterien:
- Einen Antrag zur Förderung können nur Vereine in „Gesunden Gemeinden“, die mit einer ZVR-Zahl registriert sind, einreichen.
- Mitarbeit der Vereinsvertretung im Arbeitskreis der „Gesunden Gemeinde“ (mind. einmal im Jahr)
- Maximaler Selbstbehalt von € 3,– pro TeilnehmerIn je Stunde (bei Workshops oder Kursen)
- Führen einer TeilnehmerInnenliste
- Qualifizierte Kursleitung bei der Umsetzung von gesundheitsförderlichen Angeboten
- Gruppengrößen sind auf maximal 15 TeilnehmerInnen je TrainerIn begrenzt
- Ordnungsgemäße Rechnungslegung des Vereins und Beilegung eines Zahlungsbeleges als Verwendungsnachweis der entstandenen Kosten
Qualitätskriterien:
- Angebot im Verein von mind. 3 unterschiedlichen gesundheitsorientierten (Bewegungs-)Angeboten für mindestens 2 Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, SeniorInnen, Damen, Menschen mit Beeinträchtigungen, etc.)
- Fort- und Weiterbildung der KursleiterInnen im Verein (mind. 1x in drei Jahren)
- Übermittlung von gesundheitsbezogenen Broschüren an die TeilnehmerInnen
- Verwendung der Logos (Gesunder Verein, Gesundheitsland Kärnten, Land Kärnten) bei allen Drucksorten
- Angabe der umgesetzten Maßnahmen (mittels der Vorlage) am Ende des Jahres
- Auszeichnung „Gesunder Verein“ erfolgt nach Antragstellung und dreijähriger Umsetzung